THÜRINGEN:

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Zulassungs- und Prüfungsvoraussetzungen
Ausländische Staatsangehörige
Prüfungsorte
Prüfungstermine
Prüfungsablauf
Kosten

Zulassungs- und Prüfungsvoraussetzungen

Allgemein:

  1. mindestens abgeschlossene Volksschul-/Hauptschulausbildung
  2. Mindestalter zum Zeitpunkt der Prüfung 25 Jahre
  3. einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  4. ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung
    dieses Berufes

Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich bei der für Sie zuständigen unteren Verwaltungsbehörde. In kreisfreien Städten ist dies z.B. die Kreisverwaltung, ansonsten das
Ordnungsamt des Landkreises/der Stadt oder das zuständige Landratsamt.

Welche Unterlagen zur Anmeldung eingereicht werden müssen variiert je nach zuständiger Behörde etwas. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der für Sie zuständigen Behörde.
In der Regel werden folgende Unterlagen vom Antragsteller zur Einreichung verlangt:

  1. formloser Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
  2. ärztliches Eignungsattest (nicht älter als 3 Monate)
  3. amtliches Führungszeugnis (nicht älter als 3 Monate) zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 BZRG
  4. Nachweis der Schulbildung (mindestens Volks-/Hauptschulabschluss)
  5. Nachweis der Vorbereitung (z.B. Besuch einer Heilpraktikerschule)
  6. Geburtsurkunde
  7. Lebenslauf
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Ausländische Staatsangehörige
Alle EU-Bürger und ausländische Mitbürger können ebenso an der Heilpraktikerausbildung teilnehmen und die Prüfung in Deutschland absolvieren, um später in Deutschland als Heilpraktiker oder in einem verwandten Gesundheitsberuf zu arbeiten.
Bitte erkundigen Sie sich jedoch vorab immer beim zuständigen Landratsamt und den Behörden, wenn Sie sich hier oder in Ihrem Heimatland als Heilpraktiker niederlassen wollen, nach den für Sie gültigen Bestimmungen und Auflagen. 


Prüfungsorte
Die Prüfungen für das Bundesland Thüringen werden zentral über das Gesundheitsamt der Stadt Jena vorgenommen.

Prüfungstermine
Die Überprüfungen finden in der Regel zweimal jährlich statt. Im März und im
Oktober.
Das Gesundheitsamt Jena benachrichtigt den Prüfling schriftlich über Termin
und Ort der Prüfung. Im Einladungsschreiben zur Prüfung gibt Jena dankens-
werterweise häufig auch die Prüfungsschwerpunkte bekannt. 

Prüfungsablauf
Die Überprüfung besteht aus zwei Teilen: einem schriftlichen Teil und einem mündlichen
Teil. Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Voraussetzung für die Teilnahme am mündlichen Teil.
 
Schriftlicher Teil der Überprüfung:

  1. 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice)
  2. die Bearbeitungszeit dafür beträgt 120 Minuten
  3. 75% der 60 Fragen müssen richtig beantwortet werden

Mündlicher Teil der Überprüfung

  1. Einzelprüfung
  2. neben einem Arzt des Gesundheitsamtes (Vorsitz) wirkt in der Regel ein
    Angehörige des Heilpraktikerberufes gutachtlich als Beisitzer mit
  3. Dauer der Überprüfung pro Person mindestens 30 Minuten bis zu 45 Minuten

Kosten
Die Gesamtkosten zur Überprüfung „Heilpraktiker“ betragen zur Zeit ca. € 320,00
 

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