Sachsen-Anhalt:

 zur Übersicht  
 

Zulassungs- und Prüfungsvoraussetzungen
Ausländische Staatsangehörige
Prüfungsorte
Prüfungstermine
Prüfungsablauf
Kosten

Zulassungs- und Prüfungsvoraussetzungen

Allgemein:

  1. mindestens abgeschlossene Volksschul-/Hauptschulausbildung
  2. Mindestalter zum Zeitpunkt der Prüfung 25 Jahre
  3. einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  4. ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung
    dieses Berufes

Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich bei der für Sie zuständigen unteren Verwaltungsbehörde. In kreisfreien Städten ist dies z.B. die Kreisverwaltung, ansonsten das
Ordnungsamt des Landkreises/der Stadt oder das zuständige Landratsamt.

Welche Unterlagen zur Anmeldung eingereicht werden müssen variiert je nach zuständiger Behörde etwas. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der für Sie zuständigen Behörde.
In der Regel werden folgende Unterlagen vom Antragsteller zur Einreichung verlangt:

  1. formloser Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
  2. tabellarischer Lebenslauf
  3. beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde bzw. beglaubigter Auszug aus dem
    Familienbuch der Eltern
  4. Nachweis über die Staatsangehörigkeit durch Personalausweis, Reisepass
    oder im Zweifelsfall durch Vorlage eines Staatsangehörigkeitszeugnisses
  5. Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei den Behörden (Belegart „0“)
  6. Erklärung darüber, dass gegen den Antragsteller keine strafrechtlichen
    Verfahren anhängig sind
  7. ärztliche Bescheinigung in dem bestätigt wird, dass der Antragsteller zur
    Ausübung des Berufes Heilpraktiker uneingeschränkt befähigt ist…
  8. beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses (mindestens Volks-/Haupt-
    schule)

Ausländische Staatsangehörige
Alle EU-Bürger und ausländische Mitbürger können ebenso an der Heilpraktikerausbildung teilnehmen und die Prüfung in Deutschland absolvieren, um später in Deutschland als Heilpraktiker oder in einem verwandten Gesundheitsberuf zu arbeiten.
Bitte erkundigen Sie sich jedoch vorab immer beim zuständigen Landratsamt und den Behörden, wenn Sie sich hier oder in Ihrem Heimatland als Heilpraktiker niederlassen wollen, nach den für Sie gültigen Bestimmungen und Auflagen. 

  --> Zum Anfang

 

Prüfungsorte
Fragen Sie den zuständigen Prüfungsort bitte bei Ihrer Behörde nach.
zum Anfang

Prüfungstermine
Die Prüfungen finden zweimal jährlich, im Frühjahr und im Herbst, statt.
Bitte fragen Sie den genauen Termin bei der für Sie zuständigen
Behörde nach.
zum Anfang

 

Prüfungsablauf
Die Überprüfung besteht aus zwei Teilen: einem schriftlichen Teil und einem mündlichen
Teil. Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Voraussetzung für die Teilnahme am mündlichen Teil.
 
Schriftlicher Teil der Überprüfung:

  1. 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice)
  2. die Bearbeitungszeit dafür beträgt 120 Minuten
  3. 75% der 60 Fragen müssen richtig beantwortet werden

Mündlich-praktischer Teil der Überprüfung

  1. je nach Gesundheitsamt wird in Gruppen mit bis zu 4 Prüflingen geprüft
  2. neben einem Arzt des Gesundheitsamtes (Vorsitz) wirken in der Regel ein
    bis zwei Angehörige des Heilpraktikerberufes gutachtlich mit
  3. Dauer der Überprüfung pro Person ca. 45 – 60 Minuten

Kosten
Die Gesamtkosten zur Überprüfung „Heilpraktiker“ betragen zur Zeit ca. € 350,00
 

  --> Zum Anfang