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Zulassungs- und Prüfungsvoraussetzungen Ausländische Staatsangehörige Prüfungsorte Prüfungstermine Prüfungsablauf Kosten
Zulassungs- und Prüfungsvoraussetzungen
Allgemein:
- mindestens abgeschlossene Volksschul-/Hauptschulausbildung
- Mindestalter zum Zeitpunkt der Prüfung 25 Jahre
- einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung
dieses Berufes
Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt beim jeweils örtlich zuständigen Ordnungsamt als unterste Vollzugsbehörde. Die Erlaubnisbescheide werden von den örtlich zuständigen Erlaubnisbehörden erteilt.
Welche Unterlagen zur Anmeldung eingereicht werden müssen variiert je nach zuständiger Behörde etwas. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der für Sie zuständigen Behörde. In der Regel werden folgende Unterlagen vom Antragsteller zur Einreichung verlangt:
- formloser Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde ohne
Bestallung
- Ablichtung eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses
- polizeiliches Führungszeugnis
- handgeschriebener Lebenslauf mit Lichtbild
- Kopie Abschlusszeugnis (mindestens Volks- oder Hauptschule)
- (eidesstattliche) Erklärung des Antragstellers, dass kein Straf- oder Ermittlungsverfahren gegen den Antragsteller anhängig ist
- (eidesstattliche) Erklärung über den Niederlassungsort der zukünftigen
Praxis
- ärztliche Bescheinigung aus dem hervorgeht, dass keine Anhaltspunkte, Krankenheiten oder Leiden gegeben sind, die der Ausübung des Berufes
als Heilpraktiker entgegen stehen.
Ausländische Staatsangehörige Alle EU-Bürger und ausländische Mitbürger können ebenso an der Heilpraktikerausbildung teilnehmen und die Prüfung in Deutschland absolvieren, um später in Deutschland als Heilpraktiker oder in einem verwandten Gesundheitsberuf zu arbeiten. Bitte erkundigen Sie sich jedoch vorab immer beim zuständigen Landratsamt und den Behörden, wenn Sie sich hier oder in Ihrem Heimatland als Heilpraktiker niederlassen wollen, nach den für Sie gültigen Bestimmungen und Auflagen.
Prüfungsorte Die Kenntnisüberprüfung wird für das Land Sachsen am Gesundheitsamt Löbau-Zittau abgehalten. zum Anfang
Prüfungstermine Eine Kenntnisüberprüfung findet jeweils im Frühjahr und Herbst eines Jahres statt.
Prüfungsablauf Die Überprüfung besteht aus zwei Teilen: einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil. Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Voraussetzung für die Teilnahme am mündlichen Teil. Schriftlicher Teil der Überprüfung:
- 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice)
- die Bearbeitungszeit dafür beträgt 120 Minuten
- 75% der 60 Fragen müssen richtig beantwortet werden
Mündlich-praktischer Teil der Überprüfung:
- Voraussetzung ist das Bestehen der schriftlichen Überprüfung
- Einzelprüfung
- Dauer der mündlichen Prüfung ca. 30 Minuten
- ein Amtsarzt als Vorsitzender, gutachtlich dabei ein Heilpraktiker/in
Kosten Die Gesamtkosten betragen zur Zeit ca. € 500,00 / 600,00
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