NORDRHEIN-WESTFALEN:

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Zulassungs- und Prüfungsvoraussetzungen
Ausländische Staatsangehörige
Prüfungsorte
Prüfungstermine
Prüfungsablauf
Kosten

Zulassungs- und Prüfungsvoraussetzungen

Allgemein:

  1. mindestens abgeschlossene Volksschul-/Hauptschulausbildung
  2. Mindestalter zum Zeitpunkt der Prüfung 25 Jahre
  3. einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  4. ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung
    dieses Berufes

Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich bei der für Sie zuständigen unteren Verwaltungsbehörde. In kreisfreien Städten ist dies z.B. die Kreisverwaltung, ansonsten das zuständige Landratsamt. Die örtliche Zuständigkeit liegt grundsätzlich bei der Behörde in deren Bezirk Sie Ihre Heilpraktikertätigkeit ausüben wollen.

Welche Unterlagen zur Anmeldung eingereicht werden müssen variiert je nach zuständiger Behörde etwas. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der für Sie zuständigen Behörde.
In der Regel werden folgende Unterlagen vom Antragsteller zur Einreichung verlangt:

  1. Antrag auf Zulassung zur Heilpraktikerüberprüfung
  2. beglaubigte Ablichtung Personalausweis / Reisepass
  3. tabellarischer Lebenslauf
  4. polizeiliches Führungszeugnis Belegart -0- (zur Vorlage bei einer Behörde)
  5. beglaubigte Ablichtung eines Abschlusszeugnisses
  6. ärztliches Zeugnis, über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Heilpraktikertätigkeit
  7. Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen den/die Antragsteller/in läuft
  8. Bei Ausländern: Aufenthaltsberechtigung, - erlaubnis, -bewilligung oder -befugnis und Passkopie
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Ausländische Staatsangehörige
Alle EU-Bürger und ausländische Mitbürger können ebenso an der Heilpraktikerausbildung teilnehmen und die Prüfung in Deutschland absolvieren, um später in Deutschland als Heilpraktiker oder in einem verwandten Gesundheitsberuf zu arbeiten.
Bitte erkundigen Sie sich jedoch vorab immer beim zuständigen Landratsamt und den Behörden, wenn Sie sich hier oder in Ihrem Heimatland als Heilpraktiker niederlassen wollen, nach den für Sie gültigen Bestimmungen und Auflagen. 


Prüfungsorte
Im Bundesland Nordrhein-Westfalen wurde die Durchführung der Heilpraktikerüberprüfungen teilweise auf bestimmte Gesundheitsämter (GA) zentralisiert.

GA Dortmund – für den Regierungsbezirk Arnsberg
(Ennepe-Ruhr-Kreis, Hochsauerlandkreis, Märkischer Kreis, Kreis Olpe, Kreis Siegen-Wittgenstein, Kreis Soest, Kreis Unna und die kreisfreien Städte Bochum, Dortmund, Hagen, Hamm und Herne)
GA Köln – für den Regierungsbezirk Köln
(Kreis Aachen, Kreis Düren, Kreis Euskirchen, Kreis Heinsberg, Oberbergischer Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis, Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Sieg-Kreis und die kreisfreien Städte Aachen, Bonn, Köln und Leverkusen)
GA Krefeld für den Regierungsbezirk Düsseldorf
(Kreis Kleve, Kreis Mettmann, Rhein-Kreis Neuss, Kreis Viersen, Kreis Wesel und die kreisfreien Städte Duisburg, Krefeld, Mönchengladbach, Mühlheim, Oberhausen, Remscheid - mit Ausnahme der Städte Düsseldorf, Essen, Solingen und Wuppertal)
GA Minden-Lübbecke für den Regierungsbezirk Detmold
(Kreis Höxter, Kreis Gütersloh, Kreis Herford, Kreis Lippe in Detmold, Kreis Paderborn, Kreis Minden-Lübbecke und die kreisfreie Stadt Bielefeld)
GA Recklinghausen für den Regierungsbezirk Münster
(Kreis Coesfeld, Kreis Recklinghausen, Kreis Warendorf und die kreisfreien Städte Gelsenkirchen und Münster - mit Ausnahme der Kreise Borken und Steinfurt sowie der Stadt Bottrop)

Prüfungstermine
Der schriftliche Teil der Kenntnisüberprüfung findet in der Regel zweimal jährlich, in den Monaten März und Oktober, statt. 

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Prüfungsablauf
Die Überprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
 
Schriftlicher Teil der Überprüfung:

  1. 75% der gestellten Fragen müssen richtig beantwortet werden

Mündlich Teil der Überprüfung

  1. Einzelüberprüfung
  2. Dauer ca. 1 Stunde
  3. neben einem Arzt des Gesundheitsamtes (Vorsitz) wirken in der Regel zwei
    Angehörige des Heilpraktikerberufes gutachtlich mit
  4. falls Sie später in einem besonderen Fachgebiet tätig werden wollen, wird sich
    die mündliche Überprüfung zusätzlich darauf richten. Es soll dabei festgestellt
    werden, ob Sie die Gefahren und evtl. Risiken dieses besonderen Fachgebietes
    erkennen

Kosten
Die Gebühren richten sie nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes Nordrhein-Westfalen und betragen

  1. für die schriftliche und mündliche Überprüfung ca. € 210,00
  2. für die Ausstellung der Erlaubnisurkunde ca. € 52,00
    bei Versagung ca. € 39,00
  3. als Aufwandsentschädigung für die Beisitzer (innen)
    bis ca. € 100,00
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