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Zulassungs- und Prüfungsvoraussetzungen Ausländische Staatsangehörige Prüfungsorte Prüfungstermine Prüfungsablauf Kosten
Zulassungs- und Prüfungsvoraussetzungen
Allgemein:
- mindestens abgeschlossene Volksschul-/Hauptschulausbildung
- Mindestalter zum Zeitpunkt der Prüfung 25 Jahre
- einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung
dieses Berufes
Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich bei der für Sie zuständigen unteren Verwaltungsbehörde. In kreisfreien Städten ist dies z.B. die Kreisverwaltung, ansonsten das Ordnungsamt des Landkreises/der Stadt oder das zuständige Landratsamt.
Welche Unterlagen zur Anmeldung eingereicht werden müssen variiert je nach zuständiger Behörde etwas. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der für Sie zuständigen Behörde. In der Regel werden folgende Unterlagen vom Antragsteller zur Einreichung verlangt:
- formloser Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
- tabellarischer Lebenslauf
- beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde bzw. beglaubigter Auszug aus dem
Familienbuch der Eltern
- Nachweis über die Staatsangehörigkeit durch Personalausweis, Reisepass
oder im Zweifelsfall durch Vorlage eines Staatsangehörigkeitszeugnisses
- Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei den Behörden (Belegart „0“)
- Erklärung darüber, dass gegen den Antragsteller keine strafrechtlichen
Verfahren anhängig sind
- ärztliche Bescheinigung in dem bestätigt wird, dass der Antragsteller zur
Ausübung des Berufes Heilpraktiker uneingeschränkt befähigt ist…
- beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses (mindestens Volks-/Haupt-
schule)
Ausländische Staatsangehörige Alle EU-Bürger und ausländische Mitbürger können ebenso an der Heilpraktikerausbildung teilnehmen und die Prüfung in Deutschland absolvieren, um später in Deutschland als Heilpraktiker oder in einem verwandten Gesundheitsberuf zu arbeiten. Bitte erkundigen Sie sich jedoch vorab immer beim zuständigen Landratsamt und den Behörden, wenn Sie sich hier oder in Ihrem Heimatland als Heilpraktiker niederlassen wollen, nach den für Sie gültigen Bestimmungen und Auflagen.
Prüfungsorte Verwaltungsbehörden, die eine Überprüfung nicht selbst durchführen, melden die Kandidaten bei der Geschäftstelle des Gutachterausschusses beim Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Lüneburg- an. zum Anfang
Prüfungstermine Die Überprüfungen finden in der Regel zweimal jährlich statt. Im März und im September.
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Prüfungstermin
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Anmeldeschluss
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jeweils am 2. Mittwoch im März
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31. Dezember des Vorjahres
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jeweils am 2. Mittwoch im September
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30. Juni des laufenden Jahres
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Bitte fragen Sie jedoch den genauen Termin immer noch bei der für Sie zuständigen Behörde nach. zum Anfang
Prüfungsablauf Die Überprüfung besteht aus zwei Teilen: einem schriftlichen Teil und einem mündlichen Teil. Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Voraussetzung für die Teilnahme am mündlichen Teil. Schriftlicher Teil der Überprüfung:
- 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice)
- die Bearbeitungszeit dafür beträgt 120 Minuten
- 75% der 60 Fragen müssen richtig beantwortet werden
Mündlich-praktischer Teil der Überprüfung
- je nach Gesundheitsamt wird einzeln oder in Gruppen geprüft
- neben einem Arzt des Gesundheitsamtes (Vorsitz) wirken in der Regel zwei
Angehörige des Heilpraktikerberufes gutachtlich mit
- Dauer der Überprüfung pro Person mindestens 30 Minuten bis zu 45 Minuten
Kosten Die Gesamtkosten zur Überprüfung „Heilpraktiker“ betragen zur Zeit ca. € 400,00
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