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Zulassungs- und Prüfungsvoraussetzungen
Ausländische Staatsangehörige
Prüfungsorte
Prüfungstermine
Prüfungsablauf
Kosten

Zulassungs- und Prüfungsvoraussetzungen

Allgemein:

  1. mindestens abgeschlossene Volksschul-/Hauptschulausbildung
  2. Mindestalter zum Zeitpunkt der Prüfung 25 Jahre
  3. einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
  4. ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung
    dieses Berufes

Anmeldung:
Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich bei der für Sie zuständigen unteren Verwaltungsbehörde. In kreisfreien Städten ist dies z.B. die Kreisverwaltung, ansonsten das
Ordnungsamt des Landkreises/der Stadt oder das zuständige Landratsamt.

Welche Unterlagen zur Anmeldung eingereicht werden müssen variiert je nach zuständiger Behörde etwas. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der für Sie zuständigen Behörde.
In der Regel werden folgende Unterlagen vom Antragsteller zur Einreichung verlangt:

  1. formloser Antrag auf Erteilung der Erlaubnis
  2. tabellarischer Lebenslauf
  3. beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde bzw. beglaubigter Auszug aus dem
    Familienbuch der Eltern
  4. Nachweis über die Staatsangehörigkeit durch Personalausweis, Reisepass
    oder im Zweifelsfall durch Vorlage eines Staatsangehörigkeitszeugnisses
  5. Amtliches Führungszeugnis zur Vorlage bei den Behörden (Belegart „0“)
  6. Erklärung darüber, dass gegen den Antragsteller keine strafrechtlichen
    Verfahren anhängig sind
  7. ärztliche Bescheinigung in dem bestätigt wird, dass der Antragsteller zur
    Ausübung des Berufes Heilpraktiker uneingeschränkt befähigt ist…
  8. beglaubigte Kopie des Schulabschlusszeugnisses (mindestens Volks-/Haupt-
    schule)

Ausländische Staatsangehörige
Alle EU-Bürger und ausländische Mitbürger können ebenso an der Heilpraktikerausbildung teilnehmen und die Prüfung in Deutschland absolvieren, um später in Deutschland als Heilpraktiker oder in einem verwandten Gesundheitsberuf zu arbeiten.
Bitte erkundigen Sie sich jedoch vorab immer beim zuständigen Landratsamt und den Behörden, wenn Sie sich hier oder in Ihrem Heimatland als Heilpraktiker niederlassen wollen, nach den für Sie gültigen Bestimmungen und Auflagen. 

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Prüfungsorte
Verwaltungsbehörden, die eine Überprüfung nicht selbst durchführen, melden die Kandidaten bei der Geschäftstelle des Gutachterausschusses beim Landesamt für
Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Lüneburg- an.
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Prüfungstermine
Die Überprüfungen finden in der Regel zweimal jährlich statt. Im März und im
September.

Prüfungstermin

Anmeldeschluss

jeweils am 2. Mittwoch im März

31. Dezember des Vorjahres

jeweils am 2. Mittwoch im September

30. Juni des laufenden Jahres

Bitte fragen Sie jedoch den genauen Termin immer noch bei der für Sie zuständigen
Behörde nach.
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Prüfungsablauf
Die Überprüfung besteht aus zwei Teilen: einem schriftlichen Teil und einem mündlichen
Teil. Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Voraussetzung für die Teilnahme am mündlichen Teil.
 
Schriftlicher Teil der Überprüfung:

  1. 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice)
  2. die Bearbeitungszeit dafür beträgt 120 Minuten
  3. 75% der 60 Fragen müssen richtig beantwortet werden

Mündlich-praktischer Teil der Überprüfung

  1. je nach Gesundheitsamt wird einzeln oder in Gruppen geprüft
  2. neben einem Arzt des Gesundheitsamtes (Vorsitz) wirken in der Regel zwei
    Angehörige des Heilpraktikerberufes gutachtlich mit
  3. Dauer der Überprüfung pro Person mindestens 30 Minuten bis zu 45 Minuten

Kosten
Die Gesamtkosten zur Überprüfung „Heilpraktiker“ betragen zur Zeit ca. € 400,00
 

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