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Zulassungs- und Prüfungsvoraussetzungen Ausländische Staatsangehörige Prüfungsorte Prüfungstermine Prüfungsablauf Kosten
Zulassungs- und Prüfungsvoraussetzungen
Allgemein:
- mindestens abgeschlossene Volksschul-/Hauptschulausbildung
- Mindestalter zum Zeitpunkt der Prüfung 25 Jahre
- einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis
- ärztliches Zeugnis über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung
dieses Berufes
Anmeldung: Die Anmeldung erfolgt grundsätzlich bei der für Sie zuständigen unteren Verwaltungsbehörde. In kreisfreien Städten ist dies z.B. die Kreisverwaltung, ansonsten das zuständige Landratsamt. Die örtliche Zuständigkeit liegt grundsätzlich bei der Behörde in deren Bezirk Sie Ihre Heilpraktikertätigkeit ausüben wollen.
Welche Unterlagen zur Anmeldung eingereicht werden müssen variiert je nach zuständiger Behörde etwas. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich bei der für Sie zuständigen Behörde. In der Regel werden folgende Unterlagen vom Antragsteller zur Einreichung verlangt:
- Antrag
- Geburtsurkunde
- Meldebescheinigung
- Führungszeugnis nach § 30 Abs. 5 BZRG
- Nachweis darüber, dass mindestens die Hauptschule erfolgreich abgeschlossen wurde
- ärztliches Zeugnis, über die gesundheitliche Eignung zur Ausübung der Heilpraktikertätigkeit
- Erklärung, ob und wo bisher eine Heilpraktikererlaubnis beantragt wurde
- Erklärung, ob ein gerichtliches Strafverfahren oder staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren gegen den/die Antragsteller/in läuft
- Bei Ausländern: Aufenthaltsberechtigung, - erlaubnis, -bewilligung oder -befugnis und Passkopie
Ausländische Staatsangehörige Alle EU-Bürger und ausländische Mitbürger können ebenso an der Heilpraktikerausbildung teilnehmen und die Prüfung in Deutschland absolvieren, um später in Deutschland als Heilpraktiker oder in einem verwandten Gesundheitsberuf zu arbeiten. Bitte erkundigen Sie sich jedoch vorab immer beim zuständigen Landratsamt und den Behörden, wenn Sie sich hier oder in Ihrem Heimatland als Heilpraktiker niederlassen wollen, nach den für Sie gültigen Bestimmungen und Auflagen.
Prüfungsorte Die Kenntnisüberprüfung nimmt in jedem Regierungsbezirk das am Sitz der Regierung bestehende staatliche Gesundheitsamt vor. Darüber hinaus werden in Bayern noch von folgenden Gesundheitsämtern Prüfungen abgenommen:
- Gesundheitsamt der Landeshauptstadt München
- Gesundheitsamt der Stadt Augsburg
- Gesundheitsamt der Stadt Ingolstadt
- Gesundheitsamt der Stadt Nürnberg
Prüfungstermine In Bayern werden die Überprüfungen einheitlich durchgeführt. Die schriftlichen Ladungen zu jedem Teil der Überprüfung durch den Amtsarzt erfolgen spätestens drei Wochen vor dem jeweiligen Termin.
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Prüfungstermin
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Anmeldeschluss
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jeweils am 3. Mittwoch im März
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31. Dezember des Vorjahres
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jeweils am 2. Mittwoch im Oktober
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30. Juni des laufenden Jahres
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Prüfungsablauf Die Überprüfung besteht aus zwei Teilen: einem schriftlichen Teil und einem mündlich- praktischen Teil. Das Bestehen des schriftlichen Teils ist Voraussetzung für die Teilnahme am mündlich-praktischen Teil. Schriftlicher Teil der Überprüfung:
- 60 Fragen im Antwort-Wahl-Verfahren (Multiple-Choice)
- die Bearbeitungszeit dafür beträgt 120 Minuten
- 75% der 60 Fragen müssen richtig beantwortet werden
Mündlich-praktischer Teil der Überprüfung
- je nach Gesundheitsamt wird einzeln oder in Gruppen geprüft
- neben einem Arzt des Gesundheitsamtes (Vorsitz) wirken in der Regel zwei
Angehörige des Heilpraktikerberufes gutachtlich mit
- Dauer der Überprüfung pro Person mindestens 30 Minuten bis zu 45 Minuten
- in der Regel wird der „praktische“ Teil mündlich abgefragt. Aber je nach
Gesundheitsamt kann auch eine praktische Demonstration (z.B. Injektionstechnik) verlangt werden.
Kosten
- die Verwaltungsbehörde erhebt Kosten gem. dem Kostengesetz (KG) für das
Erlassen des Bescheides in Höhe von ca. € 100,00
- Daneben verlangt das Gesundheitsamt Gebühren nach der Gesundheits-
gebührenordnung (GGebO) in Höhe von ca. € 350,00
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