Bildungsprämie

 

 

Bildung und Weiterbildung zahlt sich aus! Die Bundesregierung fördert die Teilnahme an

Kursen im Bereich der individuellen beruflichen Weiterbildung mit einer Bildungsprämie.

Und dies auf ganz unbürokratische Weise! Sichern Sie sich jetzt die Bildungsprämie

bis zu € 500,00 pro Jahr!

 

Gefördert mit der Bildungsprämie werden zum Beispiel Heilpraktikerausbildung ,

Ausbildung Heilpraktiker der Psychotherapie , Persönlichkeitstrainer, Körper-

und Energietherapeut, Prüfungsvorbereitung, naturheil kundliche Ausbildungen

in Weiterbildung, sowie  andere an unseren Schulen angebotenen Berufs- und Weiter-

bildungen.

 

Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte.

Wenden Sie sich dazu bitte an die Schulleitung Ihrer Schule vor Ort oder  direkt an

eine der über 600 bundesweit verteilten Beratungsstellen (www.bildungspraemie.info )

 

Um in den Genuss der Bildungsprämie zu kommen müssen zwei Voraussetzungen

erfüllt sein:

 

1. Sie gehen zu einem kostenlosen Beratungsgespräch bei einer der über 600 aner-

kannten Beratungsstellen. Zu diesem Beratungs gespräch bringen Sie bitte Ihren ´

Personalausweis  und Ihren letzten Einkommenssteuernachweis oder letzte Lohn-

abrechnung mit. Sollten Sie kein EU-Bürger sein, dann bitte auch eine gültige

Aufenthaltserlaubnis mitnehmen. Die von Ihnen gewählte Beratungsstelle 

stellt auch den Prämiengutschein für Sie aus.

 

2. Ihr zu versteuerndes Bruttojahreseinkommen darf 25.600 Euro für Alleinstehende

und 51.200 Euro für gemeinsam Veranlagte nicht übersteigen.

Wichtig ist, dass Sie zum Zeitpunkt des Beratungsgesprächs noch NICHT ange-

meldet sind!

 

Ziel dieses Förderprogrammes ist es, Erwerbstätige mit niedrigen und mittleren

Einkommen finanziell bei Bildungsinvestitionen zu unterstützen. Förderfähig sind:

- alle Erwerbstätige in Deutschland

- Selbständige

- Existenzgründer - auch wenn sie den sog. Gründungszuschuss erhalten

- geringfügig Beschäftigte (Minijobs, bezahlte Praktikanten...)

- Menschen, die einen Angehörigen pflegen

- Beschäftigte in der Elternzeit

- Mithelfende Familienangehörige, die unentgeltlich im Betrieb eines Familienmitglieds tätig sind

 

Falls Sie Fragen dazu haben dann rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

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