10 Nebengebühren für Hausbesuche
Wenn der HP
außerhalb seiner Praxis tätig werden muss, so hat er Anspruch sowohl auf Entschädigung
für den Zeitaufwand während seiner Abwesenheit als auch für den zurück-
gelegten Weg. Liegt der Ort des Krankenbesuchs bis zu 2 km von der Praxis
entfernt, dann
beträgt das Wegegeld:
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Ziffer |
Leistung |
Gebühr in € |
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10.1 |
für jede angefangene Stunde bei
Tag |
bis zu
5,50 |
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10.2 |
für jede angefangene Stunde bei
Nacht |
bis zu
10,00 |
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Bei einer Entfernung von 2 bis 25
Kilometern |
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10.3 |
Erstattung der Auslagen für
öffentliche Verkehrsmittel |
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10.4 |
Bei einer besonderen
Vereinbarung mit dem Patienten, wie z.B. der Gestellung eines
Transportmittels, besteht nur Anspruch auf Vergütung des Zeitversäumnisses. |
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Bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs darf pro zurückgelegtem Kilometer
folgende Berechnung erfolgen: |
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10.5 |
während des Tages |
bis zu 1,25 |
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10.6 |
während der Nacht |
bis zu 2,50 |
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10.7 |
Bei Fernbesuchen mit
Entfernungen über 25 km zwischen Praxis und Behandlungsort können pro km
Reisekosten berechnet werden |
bis zu 0,25 |
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10.8 |
Handelt es sich bei einem
Krankenbesuch um eine Reise die länger als 6 Stunden dauert, so kann der HP
die tatsächlich entstandenen Reisekosten berechnen und darüber hinaus noch
eine Entschädigung für den entstandenen Zeitaufwand von €10,50 bis 20,50 pro
Stunde Reisezeit. Anmerkung:
Der Patient ist hiervon in Kenntnis setzen |
10,50 -
20,50 |
Wir haben
die Gebührenordnung nach bestem Wissen für Sie zusammengestellt, jedoch
ohne
Gewähr. Wir empfehlen Ihnen daher immer auch den Kauf einer aktuellen
Gebührenordnung