10 Nebengebühren für Hausbesuche

Wenn der HP außerhalb seiner Praxis tätig werden muss, so hat er Anspruch sowohl auf Entschädigung für den Zeitaufwand während seiner Abwesenheit als auch  für den zurück-
gelegten Weg. Liegt der Ort des Krankenbesuchs bis zu 2 km von der Praxis entfernt, dann
beträgt das Wegegeld:

 

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  10.1

für jede angefangene Stunde bei Tag

 bis zu      5,50

  10.2

für jede angefangene Stunde bei Nacht              

 bis zu    10,00

 

Bei einer Entfernung von 2 bis 25 Kilometern

 

  10.3

Erstattung der Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel

 

  10.4

Bei einer besonderen Vereinbarung mit dem Patienten, wie z.B. der Gestellung eines Transportmittels, besteht nur Anspruch auf Vergütung des Zeitversäumnisses.        

 

 

Bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs darf pro zurückgelegtem Kilometer folgende Berechnung erfolgen:

 

  10.5

während des Tages

 bis zu         1,25

  10.6

während der Nacht

 bis zu         2,50

  10.7

Bei Fernbesuchen mit Entfernungen über 25 km zwischen Praxis und Behandlungsort können pro km Reisekosten berechnet werden

 

 bis zu         0,25

  10.8

Handelt es sich bei einem Krankenbesuch um eine Reise die länger als 6 Stunden dauert, so kann der HP die tatsächlich entstandenen Reisekosten berechnen und darüber hinaus noch eine Entschädigung für den entstandenen Zeitaufwand von €10,50 bis 20,50 pro Stunde Reisezeit.

Anmerkung: Der Patient ist hiervon in Kenntnis setzen

 

 

    10,50 -  20,50

 

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Wir haben die Gebührenordnung nach bestem Wissen für Sie zusammengestellt, jedoch

ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen daher immer auch den Kauf einer aktuellen Gebührenordnung