1-8 Allgemeine Leistung

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

   1

Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Untersuchung

  12,30 -  20,50

   2

Ausführung eines vollständigen Krankenexamens mit Repertorisation nach den Regeln der klassischen Homöopathie                          

 

  15,40 -  41,00

   3

Kurze Information, auch fernmündlich, oder Ausstellung einer Wiederholungsverordnung,  als einzige Leistung pro Inanspruchnahme des HP                     

 

            -   4,50

   4

Eingehende, das gewöhnlich Maß übersteigende Beratung, mit einer Dauer von mindestens 15 Minuten, ggfs. einschl. einer Untersuchung

Anm.: Eine Leistung nach Ziffer 4  wird nur als alleinige Leistung von der privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet

 

   16,50 -  22,00

   5

Beratung, auch fernmündlich, ggfs. einschl. einer kurzen Untersuchung

Anm.: Eine Leistung nach Ziffer 5 wird pro Behandlungsfall nur einmal neben einer anderen Leistung von der privaten KV oder der Beihilfe erstattet

 

      8,20 -  20,50

 

 

   6

Gleiche Leistungen wie unter Ziffer 5, jedoch außerhalb der normalen Sprechzeit

     17,00 – 24,00

   7

Gleiche Leistungen wie unter Ziffer 5, jedoch nachts zwischen 20.00 Uhr  und 7.00 Uhr

     19,00 -  28,50

   8

Gleiche Leistungen wie unter Ziffer 5, jedoch an Sonn- und Feiertagen

Anmerkung: Als allgemeine Sprechstunde gilt die durch Aushang festgesetzte Zeit, auch wenn sie nach 20.00 Uhr festgesetzt ist. Eine Berechnung des Honorars nach Ziffer 6 bis 8 kann also nur dann erfolgen, wenn die Beratung außerhalb der festgesetzten Zeiten stattfand und der Patient nicht schon vor Ablauf derselben im Wartezimmer anwesend war. Sollte der HP gewohnheitsmäßig an Sonn- und Feiertagen Sprechstunden abhalten, können dafür nicht die vorgesehenen erhöhten Honorare zur Abrechnung kommen.

     15,50 -  27,00

 

 

9 Hausbesuch einschließlich Beratung

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

   9.1

während des Tages

  21,50 -  29,50

   9.2

in dringenden Fällen (Eilbesuch, sofort ausgeführt wurde)           

  24,00 -  32,00

   9.3

während der Nacht, an Sonn- und Feiertagen

  27,00 -  36,00

 

10 Nebengebühren für Hausbesuche

Wenn der HP außerhalb seiner Praxis tätig werden muss, so hat er Anspruch sowohl auf Entschädigung
für den Zeitaufwand während seiner Abwesenheit als auch  für den zurückgelegten Weg. Liegt der Ort
des Krankenbesuchs bis zu 2 km von der Praxis entfernt, dann beträgt das Wegegeld:

 

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  10.1

für jede angefangene Stunde bei Tag

 bis zu      5,50

  10.2

für jede angefangene Stunde bei Nacht              

 bis zu    10,00

 

Bei einer Entfernung von 2 bis 25 Kilometern

 

  10.3

Erstattung der Auslagen für öffentliche Verkehrsmittel

 

  10.4

Bei einer besonderen Vereinbarung mit dem Patienten, wie z.B. der Gestellung eines Transportmittels, besteht nur Anspruch auf Vergütung des Zeitversäumnisses.        

 

 

Bei Benutzung des eigenen Fahrzeugs darf pro zurückgelegtem Kilometer folgende Berechnung erfolgen:

 

  10.5

während des Tages

 bis zu         1,25

  10.6

während der Nacht

 bis zu         2,50

  10.7

Bei Fernbesuchen mit Entfernungen über 25 km zwischen Praxis und Behandlungsort können pro km Reisekosten berechnet werden

 

 bis zu         0,25

  10.8

Handelt es sich bei einem Krankenbesuch um eine Reise die länger als 6 Stunden dauert, so kann der HP die tatsächlich entstandenen Reisekosten berechnen und darüber hinaus noch eine Entschädigung für den entstandenen Zeitaufwand von €10,50 bis 20,50 pro Stunde Reisezeit.

Anmerkung: Der Patient ist hiervon in Kenntnis setzen

 

 

    10,50 -  20,50

 

 

11 Schriftliche Auslassungen und Krankheitsbescheinigungen

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  11.1

Kurze Krankheitsbescheinigung oder Brief im Interesse des Patienten

     

      3,60 -  15,00

  11.2

Ausführlicher Krankenbericht oder Gutachten                 

    10,50 -  20,50

  11.3

Individuell angepasster und schriftlich verfasster Diätplan bei Ernährungs- und Stoffwechselerkrankungen

Anmerkung: Nur das Verfollständigen vorgefertigter Diätpläne ist nicht berechnungsfähig.

 

     10,50 -  25,50

 

 

12 Labor-Diagnostik (chem.-physikalische Untersuchungen)

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  12.1

Harnuntersuchungen qualitativ mittels Verwendung eines Mehrfachreagenzträgers (Teststreifen) durch visuellen Farbvergleich

Anmerkung: Eine einfache qualitative Untersuchung auf Zucker und/oder Eiweiß sowie Bestimmung von ph-Wert und spezifischem Gewicht ist nicht berechnungsfähig

     

    bis zu      3,10

  12.2

Harnuntersuchung, quantitativ (es ist anzugeben, auf welchen Stoff untersucht wurde, z.B. Zucker usw)                      

    bis zu      4,60

  12.3

Harnuntersuchung, nur Sediment

    bis zu      4,60

  12.5

Carzinochrom-Reaktion (CCR)

    bis zu    17,90

  12.7

Blutstatus (nicht berechnungsfähig neben den Ziffern 12.9, 12.10, 12.11)

    bis zu    18,00

  12.8

Blutzuckerbestimmung

    bis zu      8,00

  12.9

Hämoglobinbestimmung

    bis zu      5,50

 12.10

Differenzierung des gefärbten Blutausstriches

    bis zu      7,70

 12.11

Zählung der Leukozyten und Erythrozyten

    bis zu      5,50

 12.12

Blutentnahme einschl. Blutkörperchen-Senkungsgeschwindigkeit  

 

    bis zu      6,00

 12.13

Einfache mikroskopische und/oder chemische Untersuchung von Körperflüssigkeit und Ausscheidungen, auch mit einfachen oder schwierigen Färbeverfahren sowie Dunkelfeld, pro Untersuchung

 

 

 

    bis zu      9,30

 12.14

Aufwendige Chemogramme von Körperflüssigkeiten und Ausscheidungen je nach Umfang (wie z.B. Enzymdiagnostik, Nierenlabor, Blutserum, Stuhluntersuchung, Elektrolyse, Elektrophorese, Fermentchemie,) pro Einzeluntersuchung

 

 

 

    bis zu     10,50

 12.15

Kristallographie, Photometrie pro Einzeluntersuchung

Anmerkung: Bei den Ziffern 12.13, 12.14 und 12.15 ist die Art der Untersuchung mit anzugeben

    bis zu     10,50 

 

 

 

13 Sonstige Untersuchungen

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  13.1

Sonstige Untersuchungen besonders schwieriger Art, unter Zuhilfenahme spezieller Apparaturen oder Färbeverfahren, wie  z.B. ph-Messungen  im strömenden Blut oder Untersuchungen nach v. Brehmer, Enderlein usw.

Anmerkung: Die genaue Art der Untersuchung ist anzugeben.

     

 

 

    10,50 -  31,00

 

 

 

14 Spezielle Untersuchungen

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  14.1

Binokulare Mikroskopie-Untersuchung des Augenvordergrundes

     

      5,20 -  10,50

  14.2

Binokulare Spiegelung des Augenhintergrundes

Anmerkung: Leistungen aus den Bereichen der Ziffern 14.1 und 14.2 sind nebeneinander nicht berechnungsfähig.

      5,20 -  10,50

  14.3

Grundumsatzbestimmung nach Read

      5,00 -   8,00

  14.4

Grundumsatzbestimmung mit Hilfe der Atemgasuntersuchung

    10,30 -  25,00

  14.5

Prüfung der Lungenkapazität durch spirometrische Untersuchung

    10,50 -  20,50

  14.6

EKG mit Phonokardiogramm und Ergometrie, bei vollständig ausgeführtem  Programm

   

    26,00 -  51,50

  14.7

EKG mit Standardableitungen, Goldbergerableitungen, Nehbsche Ableitungen, Brustwandableitungen

   

    20,00 -  31,00

  14.8

Oszillogramm-Methoden

      5,20 -  25,50

  14.9

Spezielle Herz-Kreislauf-Untersuchungen

Anmerkung: Diese Abrechnungsziffer ist neben den Ziffern 1 und 4 nicht  berechenbar)

    10,50 -  25,50

 14.10

Ultraschall-Gefäßdoppler-Untersuchung zur peripheren Venendruckmessung und/oder Strömungsmessung

 

    bis zu     11,30 

 

 

15 Photoaufnahmen

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  15.1

Photoaufnahmen zu diagnostischen Zwecken in s/w,
z.B. pro Augenpaar

     

     5,50 -  15,50

  15.2

Farbaufnahmen, Vergrößerungen, etc.,  werden zum handelsüblichen Preis berechnet

Anmerkung: Photographische Aufnahmen (z.B.Iris ) die zu diagnostischen Zwecken notwendig sind, müssen zuvor mit dem Patienten besprochen werden. Photoaufnahmen, die dem HP zu Studienzwecken dienen, kommen nicht zur Berechnung.

 

 

 

16 Bioenergetische Verfahren

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  16.1

Elektro-Neural-Diagnostik

    10,30 -  26,00

  16.2

Segmentdiagnostik, Maximaldiagnostik u. a.

      5,20 -  20,50

  16.3

Bioelektrische Funktionsdiagnostik

    15,50 -  41,00

  16.4

Hautwiderstandsmessungen

Anmerkung: Untersuchungsart und Grund der Untersuchung sind anzugeben.

      5,20 -  26,00

 

 

17 Neurologische Untersuchungen

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  17.1

Neurologische Untersuchung

Anmerkung: Die neurologische Untersuchung kommt grundsätzlich nur dann zur Anwendung,  wenn sie für den Heilzweck oder für die Sicherung der Diagnose oder die Beobachtung des Heilungsverlaufes unbedingt erforderlich erscheint

      5,20 -  26,00

 

 

18 Heilmagnetische Behandlungen

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  18.1

Einfache, heilmagnetische Spezialbehandlungen, soweit in zeitlicher Hinsicht das gewöhnliche Maß einer Behandlung nicht überschritten wird

   

 

      5,50 -  10,50

  18.2

Heilmagnetische Spezialbehandlungen, die das gewöhnliche Maß einer Behandlung in zeitlicher Hinsicht überschreiten

  

      8,00 -  26,00

 

 

 

19 Psychotherapie

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  19.1

Psychotherapie mit einer Dauer von 30 Minuten

    15,50 -  26,00

  19.2

Psychotherapie mit einer Dauer von 50 bis 90 Minuten

    26,00 -  46,00

  19.3

Erstellung eines psychodiagnostischen Befundes

    15,50 -  38,50

  19.4

Psychotherapeutisches Gutachten, je zweizeilige Schreibmaschinenseite ist gefordert

 

    bis zu    15,50

  19.5

Psychologische Exploration einschließlich einer eingehenden Beratung

    15,50 -  45,50

  19.6

Anwendung und Auswertung von Testverfahren, wie z.B. TAT, Rohrschach, usw.)

 

    15,50 -  38,50

  19.7

Behandlungen von Störungen der Sprechorgane je Sitzung

Anmerkung: Honorare für ausgedehnte Spezialbehandlung von z.B. Sprechangst-Neurosen (Stottern) oder Honorare für spezielle, ausgedehnte Sprechlernkurse, usw., bedürfen einer gesonderten Vereinbarung

    15,50 -  31,00

  19.8

Behandlung durch Hypnose in Einzelsitzung

    15,50 -  26,00

 

 

20 Massagen, Atemtherapie

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  20.1

Behandlungsverfahren nach klassischen Methoden der Atemtherapie

    13,00 -  31,00

  20.2

Nervenpunktmassage nach z.B. Cornelius, Aurelius u. a., sowie Spezialnervenmassagen

 

      8,00 -  15,50

  20.3

Bindegewebsmassage

      8,00 -  20,50

  20.4

Teilmassage (Massage einzelner Körperteile)

      5,50 -  10,50

  20.5

Großmassage

    10,50 -  18,00

  20.6

Sondermassagen, wie z.B. Lymphdrainage, Unterwasserdruckstrahlmassage, usw

 

    10,50 -  20,50

  20.7

Behandlungsverfahren  bei denen  es zum Einsatz physikalischer oder medicomechanischer Apparate kommt

 

    10,50 -  26,00

  20.8

Einreibungen in die Haut zu therapeutischen Zwecken

      5,50 -    8,00

 

 

21 Akupunktur

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  21.1

Akupunktur einschließlich Pulsdiagnostik

    10,30 -  26,00

  21.2

Moxibustionen, Elektroakupunktur, Quaddelungen und Injektionen in/über Akupunkturpunkte

 

      5,20 -  14,50

 

 

 

22 Inhalationen

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  22.1

Inhalationen, soweit sie vom Heilpraktiker mit den verschiedenen Apparaten in der Sprechstunde durchgeführt werden

 

      5,50 -  13,00

 

 

23 Aerosole

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  22.1

Anwendung von Aerosolen mittels Kompressor, Pressluft- bzw. Sauerstoffgeräten

 

      5,20 -  15,50

 

 

24 Eigenblut, Eigenharn

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  24.1

Eigenblutinjektion

    10,30 -  13,00

  24.2

Eigenharninjektion

      5,20 -  13,00

 

 

25 Injektionen, Infusionen

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  25.1

Injektion, subkutan

    bis zu     3,10

  25.2

Injektion, intramuskulär 

    bis zu     5,20

  25.3

Injektion, intravenös, intraarteriell

    bis zu     7,70

  25.4

Intrakutane Reiztherapie (Quaddelbehandlung) pro Sitzung

    7,20  -   13,00

  25.5

Injektion, intraartikulär

    5,20  -   15,50

  25.6

Segmentgezielte Injektionen, z.B. Neuraltherapie nach Huneke

    7,70  -   26,00

  25.7

Infusion

    bis zu      8,70

  25.8

Dauertropfinfusion

    bis zu    12,80

  25.9

Gasgemischinjektionen (z.B. Ozon oder Sauerstoff), intramuskulär

   

    7,70 -     13,00

 25.10

Gasgemischinjektionen, intraarteriell

   13,00 -    26,00

 25.11

HOT-Behandlung (Hämatogene Oxydationstherapie)

   26,00 -    51,50

 

 

26 Blutentnahmen

Ziffer

Leistung

     Gebühr in €

  26.1

Blutentnahme

    bis zu     3,60

  26.2

Aderlaß

    bis zu   12,80

 

 

 

27 Ausleitungsverfahren, Hautreizverfahren

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  27.1

Setzen von Blutegeln, ggf. einschließlich Anlegen eines Verbandes

    10,50 -  31,00

  27.2

Skarifikation der Haut

      5,50 -  10,50

  27.3

Setzen von Schröpfköpfen, unblutig

      5,20 -    8,00

  27.4

Setzen von Schröpfköpfen, blutig

    10,50 -  20,50

  27.5

Schröpfkopfmassage mit Gleitmittel

      5,20 -  10,50

  27.6

Anwendung großer Saugapparate für ganze Extremitäten

    10,50 -  26,50

  27.7

Setzen von Fontanellen

      5,20 -  15,50

  27.8

Setzen von Cantharidenblasen

      5,20 -  10,50

  27.9

Reinjektion des Blaseninhaltes (aus Ziffer 27.8)

      5,20 -  10,50

 27.10

Anwendung von Postulantien

      5,20 -  10,50

 27.11

Braunscheidtieren

    10,30 -  20,50

 27.12

Bier’sche Stauung

      5,20 -    8,00

 

 

28 Infiltrationen

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  28.1

Behandlung mittels paravertebraler Infiltration (einmalig)

     7,70 -   15,50

  26.2

Behandlung mittels paravertebraler Infiltration (mehrmalig)

   10,30 -   20,50

 

 

29 Roeder-Verfahren

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  29.1

Mandelabsaugverfahren und Behandlungen nach dem Roeder’schen Verfahren

     8,00 -   15,50

 

 

30 Sonstiges

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  30.1

Ohrspülung

     8,00 -   15,50

  30.2

Beutelbegasung für ganze Extremitäten mit Ozon oder Sauerstoff

 

   10,60 -   36,00

 

 

31 und 32 Wundversorgung, Abszesse u.a.

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  31.1

Eröffnung eines oberflächlichen Abszesses

     5,20 -   13,00

  31.2

Entfernung von Aknepusteln, pro Sitzung

     5,20 -   10,50

  32.1

Versorgung einer frischen Wunde (klein)

     5,20 -   10,50

  32.2

Versorgung einer größeren und verunreinigten Wunde

   10,30 -   15,50

 

 

33 Verbände (außer zur Wundbehandlung; Wundbehandlung siehe Ziff.32)

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  33.1

Verbände, jedesmal

     5,20 -   15,50

  33.2

Anlegen elastischer Stütz- und Pflasterverbände

     5,20 -   15,50

  33.3

Anlegen von Kompressions- oder Zinkleimverbänden

Anmerkung: Materialverbrauch wird zum Gestehungspreis verrechnet.

     5,20 -   13,00

 

 

34 Chiropraktische Behandlungen, Wirbelsäulenbehandlung

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  34.1

Chiropraktische Behandlung der Wirbelsäule

   10,50 -   18,00

  34.2

Gezielter chiropraktischer Eingriff an der Wirbelsäule

Anmerkung: Der Leistungsträger ist berechtigt nach einer mehr als dreimaligen gezielten Behandlung eine Begründung zu verlangen.

   15,40 -   19,00

 

 

35 Osteopathische Behandlung

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  35.1

des Unterkiefers

     7,70 -   15,50

  35.2

des Schultergelenks

   15,40 -   26,00

  35.3

der Handgelenke, des Oberschenkels, des Unterschenkels, des Vorderarmes und der Fußgelenke

 

   15,40 -   26,00

  35.4

des Schlüsselbeins sowie der Kniegelenke

     5,20 -   15,50

  35.5

des Daumens

     5,20 -   13,00

  35.6

einzelner Finger und Zehen

     5,20 -   13,00

 

 

36 Hydro- und Elektrotherapie

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  36.1

Durchführung und Leitung eines ansteigenden Vollbades

     5,20 -   15,50

  36.2

Durchführung und Leitung eines ansteigenden Teilbades

     5,50 -     8,00

  36.3

Spezialdarmbad (subaquales Darmbad)

     7,70 -   23,00

  36.4

Durchführung und Leitung Kneipp’scher Güsse

     5,50 -     8,00

 

 

37 Elektrische Bäder und Heißluftbäder

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  37.1

Teilheißluftbad z.B. Kopf oder Arm

     5,50 -     8,00

  37.2

Ganzheißluftbad, z.B. Rumpf oder Beine

     7,50 -   10,50

  37.3

Heißluftbad im geschlossenen Kasten

     5,20 -   10,50

  37.4

Elektrisches Vierzellenbad

     7,50 -   13,00

  37.5

Elektrisches Vollbad (Strangerbad)

     7,50 -   13,00

 

 

38 Spezialpackungen

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  38.1

Fangopackungen

     8,00 -   15,50

  38.2

Paraffinteilpackungen

     8,00 -   15,50

  38.3

Paraffinganzpackungen

   10,50 -   23,00

  38.4

Kneipp’sche Wickel und Ganzpackungen, Preißnitz- und Schlenzpackungen, usw.

Anmerkung: Nicht aufgeführten Bäder und Packungen evtl. unter Verwendung verschiedener Apparate werden nach vergleichbaren Positionen abgerechnet

 

   10,50 -   31,00

 

 

39 Elektrophysikalische Heilmethoden

Ziffer

Leistung

Gebühr in €

  39.1

Einfache oder Teil-Lichtbestrahlung

     5,50 -     8,00

  39.2

Ganzbestrahlungen

     7,70 -   10,50

  39.4

Faradisation, Galvanisation und verwandte Verfahren

     5,50 -   15,50

  39.5

Behandlung mit Influenzmaschine

     5,50 -   10,50

  39.6

Behandlung mit Heizsonnen, z.B. Infrarot

     5,50 -     8,00

  39.7

Verschorfung mit heißer Luft und heißen Dämpfen

     5,20 -     8,00

  39.8

Anwendungen mit hochgespannten Strömen, Hochfrequenz-strömen unter Einbindung verschiedenster Apparate

 

     5,50 -   15,50

  39.9

Langwellenbehandlung (Diathermie), Kurzwellen- und Mikrowellenbehandlung

 

     8,00 -   18,00

 39.10

Magnetfeldtherapie unter Einbindung besonderer Spezialapparate

   10,50 -   20,50

 39.11

Elektromechanische und elektrothermische Anwendungen (Abrechnung je nach Aufwand und Dauer)

 

     5,50 -   31,00

 39.12

Niederfrequente Reizstromtherapie wie z.B. Jono-Modulator

     5,50 -   26,00

 39.13

Behandlung mit Ultraschall

     5,50 -   15,50

 

Wir haben die Gebührenordnung nach bestem Wissen für Sie zusammengestellt, jedoch

ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen daher immer auch den Kauf einer aktuellen Gebührenordnung. 

 

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