Gebührenordnung – Leistungsübersicht

Die Gebührenordnung für Heilpraktiker stellt lediglich ein Verzeichnis der durchschnittlich üblichen Vergütung dar. Es besteht keine Rechtsvorschrift zur Anwendung der Gebührenordnung. Der Heilpraktiker kann also jederzeit andere Honorare vereinbaren. Wird aber vor Beginn der Behandlung nicht ausdrücklich ein anderes Honorar vereinbart, gelten nach Rechtslage (BGB § 612) die in der Gebührenordnung genannten „üblichen“ Beträge als vereinbart.

 

Komplett Allgemeine Leistungen
Hausbesuch einschließlich Beratung Nebengebühren für Hausbesuche
Schriftliche Auslassungen und Bescheinigungen Labor – Diagnostik
Sonstige Untersuchungen Spezielle Untersuchungen
Photoaufnahmen Bioenergetische Verfahren
Neurologische Untersuchungen Heilmagnetische Behandlungen
Psychotherapie Massagen, Atemtherapie
Akupunktur Inhalationen
Aerosole Eigenblut, Eigenharn
Injektionen, Infusionen

 

Blutentnahmen
Ausleitungsverfahren, Hautreizverfahren

 

Infiltrationen
Roeder-Verfahren Sonstiges
Wundversorgung, Abszess-Behandlungen Verbände
Chiropraktische Behandlung Osteopathische Behandlung
Hydro- und Elektrotherapie Elektrische Bäder und Heißluftbäder
Spezialpackungen Elektrophysikalische Heilmethoden