Die Berufsordnung (BOH)Berufsordnung für Heilpraktiker stellt kein rechtlich verbindendes Standesrecht dar. Sie wurde 1992 von den sechs großen Heilpraktikerverbänden mit verbandsinternem Geltungswillen für die Mitglieder beschlossen. Allerdings besitzt sie eine gewissen „normative Kraft“. Das heißt, vor einem Gericht zum Beispiel, kann sie als Hilfe bei der Auslegung der Rechte und Pflichten eines Heilpraktikers herangezogen werden.
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