Artikel 25
Vertrauliche Beratung

1. Der Meinungsaustausch und die Beratung von mehreren einbezogenen Heilpraktikern
müssen geheim bleiben und dürfen nicht in Gegenwart des Patienten stattfinden; auch
dürfen die Angehörigen bei der Beratung nicht zugegen sein.

2. Das Ergebnis der gemeinsamen Beratung soll in der Regel vom behandelnden Heil-
praktiker dem Patienten mitgeteilt werden.

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