Artikel 25
Vertrauliche Beratung
1. Der
Meinungsaustausch und die Beratung von mehreren einbezogenen Heilpraktikern
müssen geheim bleiben und dürfen nicht in Gegenwart des Patienten stattfinden;
auch
dürfen die Angehörigen bei der Beratung nicht zugegen sein.
2. Das Ergebnis
der gemeinsamen Beratung soll in der Regel vom behandelnden Heil-
praktiker dem Patienten mitgeteilt werden.