Artikel 20
Berufsinsignien

Der Heilpraktiker erhält von seiner Standesorganisation einen Berufsausweis und einen
Mitgliederstempel. Beide bleiben Eigentum des ausgebenden Verbandes und müssen
bei Beendigung der Mitgliedschaft zurückgegeben werden. Unberechtigter Besitz und
Gebrauch werden gerichtlich verfolgt. Die Berufsinsignien werden nur an Heilpraktiker
ausgegeben.

Der Berufsausweis dient dazu, sich bei Behörden und in erforderlichen Situationen als
Heilpraktiker ausweisen zu können.

Ausweis und Stempel müssen die Mitgliedsnummer und den Namen des Verbandes
(Berufsorganisation) enthalten. Weitere evtl. Vorschriften über Ausgabe usw. sind in den
Verbandsstatuten zu regeln.

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