Artikel 20
Berufsinsignien
Der
Heilpraktiker erhält von seiner Standesorganisation einen Berufsausweis und
einen
Mitgliederstempel. Beide bleiben Eigentum des ausgebenden Verbandes und müssen
bei Beendigung der Mitgliedschaft zurückgegeben werden. Unberechtigter Besitz
und
Gebrauch werden gerichtlich verfolgt. Die Berufsinsignien werden nur an
Heilpraktiker
ausgegeben.
Der
Berufsausweis dient dazu, sich bei Behörden und in erforderlichen Situationen
als
Heilpraktiker ausweisen zu können.
Ausweis und Stempel
müssen die Mitgliedsnummer und den Namen des Verbandes
(Berufsorganisation) enthalten. Weitere evtl. Vorschriften über Ausgabe usw.
sind in den
Verbandsstatuten zu regeln.