Die
Berufsordnung (BOH) für Heilpraktiker stellt kein rechtlich verbindendes
Standesrecht dar.
Sie wurde 1992 von den sechs großen Heilpraktikerverbänden mit verbandsinternem Geltungs-
willen für die Mitglieder beschlossen. Allerdings besitzt sie eine gewissen
„normative Kraft“.
Das heißt, vor einem Gericht zum Beispiel, kann sie als Hilfe bei der Auslegung
der Rechte und
Pflichten eines Heilpraktikers herangezogen werden.